Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und KYC im Casino Pfäffikon
Description (D): Informationen zur Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und zur Kundenidentifikation (KYC) im Casino Pfäffikon: Identifikationspflichten, Sorgfaltspflichten und gesetzliche Grundlagen in der Schweiz.
H1: AML/KYC-Richtlinie des Casino Pfäffikon
- Zweck und Geltungsbereich
Das Casino Pfäffikon ist als Spielbank im Sinne des schweizerischen Rechts Finanzintermediär und untersteht dem Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG). Diese Richtlinie beschreibt die Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie die daraus resultierenden Pflichten für Spielerinnen und Spieler.
Die AML/KYC-Richtlinie gilt für alle Personen, die Spielbankspiele im Casino Pfäffikon nutzen, unabhängig davon, ob dies in den Räumlichkeiten der Spielbank oder über ein allfälliges Online-Angebot erfolgt.
- Gesetzliche Grundlagen
Die Sorgfaltspflichten stützen sich insbesondere auf folgende Rechtsgrundlagen:
- Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG)
- Bundesgesetz über Geldspiele (BGS / Geldspielgesetz)
- Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (GwV-ESBK, SR 955.021), in revidierter Fassung in Kraft seit 1. Januar 2023
Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften obliegt der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Verdachtsmeldungen werden an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS, Money Laundering Reporting Office Switzerland) erstattet. Im Rahmen der Selbstregulierung besteht eine Zusammenarbeit mit der Selbstregulierungsorganisation des Schweizer Casino Verbandes (SRO SCV).
3. Identifikation und Registrierung (KYC)
3.1 Pflicht zur Identifikation
Alle Spielerinnen und Spieler werden vor oder spätestens bei Aufnahme der Spieltätigkeit identifiziert und registriert. Die Identifikation erfolgt anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder gleichwertiges Dokument).
Folgende Angaben werden erhoben und dokumentiert:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Wohnsitzadresse
- Ausweistyp und -nummer
3.2 Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
Werden Vermögenswerte von Dritten eingebracht oder besteht eine Konstellation, in der eine andere Person als die spielende Person wirtschaftlich berechtigt erscheint, ist die wirtschaftlich berechtigte Person (Beneficial Owner) gesondert festzustellen und zu dokumentieren.
3.3 Mindestalter
Die Teilnahme an Spielbankenspielen ist ausschliesslich Personen ab 18 Jahren gestattet. Das Alter wird im Rahmen der Identifikation überprüft. Personen, die das Mindestalter nicht nachweisen können, wird der Zugang verweigert.
4. Sorgfaltspflichten und risikobasierter Ansatz
4.1 Standardmässige Sorgfaltspflichten
Für alle Spielerinnen und Spieler wird eine Risikobeurteilung vorgenommen. Auf dieser Grundlage werden die Intensität der Überprüfung und der Umfang der erhobenen Informationen festgelegt.
4.2 Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence)
Bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit erhöhtem Risiko werden vertiefte Abklärungen vorgenommen. Ein erhöhtes Risiko liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Person als politisch exponierte Person (PEP) eingestuft wird oder in engem Zusammenhang mit einer solchen steht
- Transaktionen Bezug zu Ländern mit strategischen Mängeln in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung aufweisen
- ungewöhnliche Transaktionsmuster oder Verhaltensweisen festgestellt werden
- monatliche Spieleinsätze einen Betrag von rund CHF 100’000 erreichen oder überschreiten
In diesen Fällen ist die Herkunft der eingesetzten Mittel zu erfragen und durch geeignete Dokumente belegen zu lassen.
4.3 Schwellenwerte
Die nachfolgende Übersicht zeigt die massgeblichen Schwellenwerte, ab denen verstärkte Massnahmen greifen:
- Landbasiertes Casino (Einzahlungen/Auszahlungen): CHF 4’000 innerhalb von 24 Stunden - verstärkte Kundenprüfung
- Monatliche Spieleinsätze: ca. CHF 100’000 - Abklärung der Mittelherkunft, Dokumentationspflicht
- Online-Glücksspiel (Auszahlungen, je nach Kategorie): CHF 10’000-25’000 - verstärkte Kundenprüfung
- Online-Glücksspiel (Einzahlungen innerhalb von 30 Tagen): CHF 15’000 - verstärkte Kundenprüfung
5. Transaktionsüberwachung
Transaktionen und das Spielverhalten aller registrierten Personen werden laufend überwacht. Dabei wird insbesondere geachtet auf:
- Strukturierung von Transaktionen unterhalb von Meldeschwellen
- ungewöhnliche Häufung oder Höhe von Ein- und Auszahlungen
- Transaktionen mit Bezug zu Hochrisikoländern
- Abweichungen vom bekannten Spielerprofil
Auffälligkeiten werden intern dokumentiert. Besteht ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, erfolgt unverzüglich eine Meldung an die MROS.
6. Screening und Sanktionslisten
Alle Spielerinnen und Spieler werden bei der Registrierung sowie fortlaufend gegen internationale Sanktionslisten, PEP-Listen und einschlägige Überwachungslisten geprüft. Personen, die auf Sanktionslisten geführt werden, wird der Zugang zu Spielbankenspielen verweigert. Bestehende Geschäftsbeziehungen werden in solchen Fällen unverzüglich beendet.
7. Verbotene Zahlungsmittel
Die Verwendung von Inhaberpapieren (Inhaberschecks) ist im Casino Pfäffikon unzulässig. Bei der Annahme von Schecks ist die ausstellende Person zwingend zu identifizieren. Die Ausstellung von Gewinnbestätigungen, die zur missbräuchlichen Legitimierung von Geldern verwendet werden könnten, ist untersagt.
8. Aufbewahrung von Unterlagen
Alle im Rahmen der Identifikation und der Transaktionsüberwachung erhobenen Daten und Dokumente werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Gemäss GwG beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel zehn Jahre ab dem Ende der Geschäftsbeziehung oder der Durchführung der Transaktion.
9. Meldepflicht
Besteht ein begründeter Verdacht, dass Vermögenswerte aus einer strafbaren Handlung stammen, einer kriminellen Organisation zuzurechnen sind oder der Terrorismusfinanzierung dienen, erstattet das Casino Pfäffikon unverzüglich Meldung an die MROS. Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Höhe der betroffenen Beträge.
10. Datenschutz
Die im Rahmen der AML/KYC-Prozesse erhobenen Daten werden ausschliesslich zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfalts- und Meldepflichten sowie, soweit gesetzlich zulässig, zur Umsetzung der Sozialkonzeptvorschriften verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet ist.
11. Kontakt
Bei Fragen zu dieser Richtlinie oder zu den Identifikations- und Überprüfungsverfahren ist die zuständige Stelle des Casino Pfäffikon zu kontaktieren. Die jeweiligen Kontaktangaben sind auf der offiziellen Website des Casino Pfäffikon abrufbar.

